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   FG Baden-Württemberg, 15.08.2014 - 13 V 658/14   

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https://dejure.org/2014,40571
FG Baden-Württemberg, 15.08.2014 - 13 V 658/14 (https://dejure.org/2014,40571)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.08.2014 - 13 V 658/14 (https://dejure.org/2014,40571)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. August 2014 - 13 V 658/14 (https://dejure.org/2014,40571)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Steuerbarkeit des Gewinns aus der Veräußerung landwirtschaftlich genutzter Flächen im Rahmen der sog. Bodengewinnbesteuerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bodengewinnbesteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von unbebauten Grundstücken i.R.d. Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 13 EStG 2002, § 55 EStG 2002, § 69 Abs 2 S 2 FGO, § 69 Abs 3 S 1 FGO, EStG VZ 2007
    Steuerbarkeit des Gewinns aus der Veräußerung landwirtschaftlich genutzter Flächen im Rahmen der sog. Bodengewinnbesteuerung - Verfahren der Aussetzung der Vollziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bodengewinnbesteuerung bei der Veräußerung von unbebauten verpachteten Grundstücken i. R. d. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Größe landwirtschaftlich nutzbarer Flächen als Indiz für die Zugehörigkeit der Grundstücke zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bodengewinnbesteuerung bei der Veräußerung von unbebauten verpachteten Grundstücken i. R. d. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - Größe landwirtschaftlich nutzbarer Flächen als Indiz für die Zugehörigkeit der Grundstücke zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 549
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 05.05.2011 - IV R 48/08

    Landwirtschaftlicher Kleinbetrieb - Gewinnerzielungsabsicht - Abgrenzung zur

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.08.2014 - 13 V 658/14
    Feststellungen zu der Frage, ob ein landwirtschaftlicher Betrieb - gegebenenfalls vor Generationen - vorhanden war, können in Grenzfällen schwierig zu treffen sein (s. hierzu und zum folgenden BFH-Urteil vom 5. Mai 2011 IV R 48/08, BStBl II 2011, 792, m.w.N.).

    aa) Früher landwirtschaftlich genutzte Grundstücke bleiben ohne ausdrückliche Entnahmehandlung landwirtschaftliches Betriebsvermögen, sofern sie nicht infolge einer Nutzungsänderung zu notwendigem Privatvermögen werden (s. BFH-Urteil IV R 48/08 in BStBl II 2011, 792, unter II. 5., m.w.N.).

  • BFH, 26.09.2013 - IV R 16/10

    Kein landwirtschaftlicher Betrieb bei unentgeltlicher Überlassung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.08.2014 - 13 V 658/14
    dd) Eine Betriebsaufgabe im Zusammenhang mit der Aufgabe der Eigenbewirtschaftung der Grundstücke und der parzellenweise Verpachtung kann im Streitfall auch nicht nach den Maßstäben des BFH-Urteils vom 26. September 2013 IV R 16/10 (BFH/NV 2014, 324) angenommen werden.
  • BFH, 05.03.1998 - VII B 36/97

    Geschäftsführerhaftung: erforderliche Überwachungsmaßnahmen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.08.2014 - 13 V 658/14
    Härten, die nicht mit der Zahlung vor endgültiger Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des ihr zugrundeliegenden Steuer- oder Haftungsbescheides zusammenhängen, sondern die typischerweise mit der Vollziehung eines Bescheides als solcher verbunden sind, rechtfertigen die Aussetzung der Vollziehung nicht (s. BFH-Beschluss vom 5. März 1998 VII B 36/97, BFH/NV 1998, 1325, unter II. 5.).
  • FG Niedersachsen, 02.07.2013 - 15 K 265/11

    Voraussetzungen für die Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes im Wege der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.08.2014 - 13 V 658/14
    Nach diesem Urteil wird ein landwirtschaftlicher Betrieb regelmäßig aufgegeben, wenn die landwirtschaftlichen Flächen nach dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben aufgeteilt werden (zur Rechtslage s. auch Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 2. Juli 2013 15 K 265/11, EFG 2013, 1747).
  • BFH, 08.03.2007 - IV R 57/04

    Betriebsaufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs; Verpächterwahlrecht auch für

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.08.2014 - 13 V 658/14
    Es wird darauf hingewiesen, dass in den Fällen der parzellenweisen Verpachtung vormals selbst bewirtschafteter landwirtschaftlicher Grundstücke im Hinblick auf die frühere, günstigere Rechts- und Verwaltungspraxis unter bestimmten Voraussetzungen aus Billigkeitsgründen von einer Betriebsaufgabe ausgegangen und ein Anspruch auf einen Steuererlass nach § 163 AO in Betracht gezogen wird (s. Paul in Herrmann/Heuer/Raupach, § 14 EStG Anm. 66, m. w. N.; Stephany in Leingärtner, Besteuerung der Landwirte, Kap. 50 Rn. 46, m.w.N.; Märkle/Hiller, Die Einkommensteuer bei Land- und Forstwirten, 10. Aufl., Anhang, Anlage 8 sowie Rdnr. 302, 302 h; Meyne-Schmidt, Betriebsaufgabe von verpachteten landwirtschaftlichen Betrieben, Die steuerliche Betriebsprüfung 2004, 235; s. ferner aber BFH-Urteil vom 8. März 2007 IV R 57/04, BFH/NV 2007, 1640, unter II. 5. a.E.).
  • BFH, 20.04.1989 - IV R 95/87

    Verpächterwahlrecht nur bei Verpachtung eines selbst bewirtschafteten Betriebes

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.08.2014 - 13 V 658/14
    Die Antragstellerin kann sich für ihre Auffassung insbesondere nicht auf das BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 95/87 (BStBl II 1989, 863) berufen.
  • BFH, 15.04.2010 - IV R 58/07

    Kein Fall von geringer Bedeutung bei Streit über die Zuordnung der Einkünfte zu

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.08.2014 - 13 V 658/14
    Denn nach der Rechtsprechung des BFH tritt auch der Rechtsnachfolger eines verpachteten Betriebes hinsichtlich des Wahlrechts, die Betriebsaufgabe zu erklären, in die Rechtsstellung des bisherigen Verpächters ein (s. BFH-Urteil vom 15. April 2010 IV R 58/07, BFH/NV 2010, 1785, unter II. 3. a aa).
  • BFH, 26.08.2004 - IV R 52/02

    Verpächterwahlrecht; Strukturwandel

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.08.2014 - 13 V 658/14
    Liegt eine derartige Erklärung nicht vor, so ist in der Regel das bisherige Betriebsvermögen nach der Verpachtung so lange weiter als Betriebsvermögen anzusehen, wie dies rechtlich möglich ist (s. BFH-Urteil vom 26. August 2004 IV R 52/02, BFH/NV 2005, 674, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 12.01.2012 - 5 V 295/11

    Keine Billigkeitsprüfung im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.08.2014 - 13 V 658/14
    Dieser Anspruch müsste allerdings ggf. in einem besonderen Billigkeitsverfahren nach Maßgabe der §§ 163, 227 AO geltend gemacht werden (s. Stephany in Leingärtner, Besteuerung der Landwirte, Kap. 50 Rn. 46, m.w.N.) und kann jedenfalls im vorliegenden Aussetzungsverfahren nicht berücksichtigt werden (vgl. Beschluss des Finanzgerichts Hamburg vom 12. Januar 2012 5 V 295/11, juris, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 22.10.2014 - 13 V 3078/14

    Behandlung einer Gegenvorstellung, mit der auch die Verletzung des rechtlichen

    Mit Beschluss vom 15. August 2014 13 V 658/14 hat das Finanzgericht dem Antrag der Antragstellerin auf gerichtliche Aussetzung der Vollziehung des Einkommensteuerbescheides 2007 vom 25. November 2013 teilweise stattgegeben und den Antrag im Übrigen abgelehnt (s. FG-A. 13 V 658/14 Bl. 113).

    Entsprechend wird der Beschluss 13 V 658/14 vom 15. August 2014 nicht abgeändert.

    Die Anhörungsrüge ist auch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Beschlusses 13 V 658/14 erhoben worden (s. § 133a Abs. 2 FGO).

  • FG Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 13 K 89/17

    Zurechnung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nach

    Das Finanzgericht entschied, dass der Veräußerungsgewinn je zur Hälfte im Jahr 2007 und im Jahr 2008 zu versteuern ist (s. Beschluss vom 15. August 2014 13 V 658/14).
  • FG Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 13 K 3773/16

    Bodengewinnbesteuerung bei Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke -

    Das Finanzgericht entschied, dass der Veräußerungsgewinn je zur Hälfte im Streitjahr 2007 und im Jahr 2008 zu versteuern ist (s. Beschluss vom 15. August 2014 13 V 658/14).
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